Regionale Unausgewogenheit staatlicher Förderpolitik
Donnerstag, 2. April 2015 | Autor: Andreas Brandl
Pressemitteilung: Stellungnahme des Bezirksverbandes Unterfranken der Partei für Franken zur in der Presse veröffentlichten Situation der Förderpolitik der bayerischen Staatsregierung
Der Bezirksverband Unterfranken der Partei für Franken kritisiert die auch in kürzlich bekanntgegebenen Veröffentlichungen der bayerischen Staatsregierung und des Landtags offen zu Tage tretende regionale Unausgewogenheit staatlicher Förderpolitik. Diese führt zu einer Verschärfung der sozioökonomischen Disparitäten im Freistaat und stellt damit einen Verstoß gegen das Staatsziel der Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat dar.
„Wer hat, dem wird gegeben“ Frei nach diesem Bibelzitat verfährt die bayerische Staatsregierung trotz regelmäßiger anderslautender Beteuerungen in altbekannter Manier eines zentralistischen Bayerns absolutistischer Prägung. Dass dies aber weder christlich noch sozial ist, sollte gerade der CSU als werteorientierter Partei bewusst sein. Doch offenbart nicht nur die von Ministerin Aigner kürzlich vorgestellte Bilanz der Regionalförderung des Jahres 2014 die grundlegende Schieflage der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen im Freistaat.
Zwar kann sich hier Oberfranken mit 54 Millionen Euro über hohe Zuschüsse aus den Fördertöpfen freuen, doch sind die demographischen und sozioökonomischen Aussichten bekanntlich dort mittlerweile derart gravierend, dass selbst diese Gelder noch zu niedrig bemessen sind. In weiten Teilen Unterfrankens sieht es diesbezüglich nicht wesentlich besser aus. Dennoch wurden für den nördlichsten Bezirk Bayerns trotz massiver Strukturprobleme nur 14 Millionen Euro in der Regionalförderung bereitgestellt. Auch dem mit einer vergleichsweise hohen Arbeitslosigkeit kämpfenden Mittelfranken wurden nur 12 Millionen Euro zugewiesen.
Angesichts der 10 Millionen Euro Fördermittel für das seit langem kräftig prosperierende Oberbayern sind das unverhältnismäßig geringe Geldmengen. Auch staatliche Werkzeuge der Struktur- und Wirtschaftspolitik werden überwiegend zu Gunsten Altbayerns eingesetzt. So vermittelt die staatliche und damit auch von fränkischen Steuergeldern mitfinanzierte Agentur „Invest in Bavaria“ ansiedlungswillige Unternehmen überwiegend nach Südbayern, wie eine Anfrage im Landtag ergab. Seit ihrer Gründung im Jahr 1999 wurden 922 Firmen in den Freistaat gebracht – davon 441 allein in die Landeshauptstadt, aber nur ganze 35 nach Unterfranken.
Bei der Auflistung der Gelder zur Unterstützung der ländlichen Räume wird seitens der Staatsregierung zudem gerne verschwiegen, dass die Förderung von Projekten im Raum München ein Vielfaches dieser Summen ausmacht.
Dass auch in der Kulturpolitik der Förderschwerpunkt südlich der Donau liegt, überrascht in Folge wenig. So sind die kürzlich angegebenen Investitionssummen in die kulturelle Infrastruktur Frankens geradezu Peanuts gegenüber dem Fördervolumen, welches der Freistaat für München und auch Oberbayern aufbringt.
Durch diese Politik der Staatsregierung und ihrer Organe manifestiert sich ein Bayern der zwei gegensätzlichen Geschwindigkeiten – einem weiter rasant wachsenden Oberbayern steht ein sich zunehmend entleerender ländlicher Raum gerade in Franken gegenüber. Millionen von Menschen werden so zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.
Der 1992 im Landesentwicklungsplan ausgegebene Anspruch „annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse“ im gesamten Freistaat zu schaffen, wurde augenscheinlich nie ernsthaft verfolgt. Dieser Grundsatz besitzt seit 2013 mit der Formulierung „Er [der Freistaat] fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.“ (Art. 3, Abs. 2) Verfassungsrang und ist ein Staatsziel.
Diese gesetzlich bindende Vorgabe erfordert jedoch eine komplette Kehrtwende der Prioritäten im Freistaat – nicht nur in der Förderpolitik. Hier sind jedoch weder bedarfsgerechte Maßnahmen noch ein wirklich nachhaltiger politischer Wille zu erkennen. Der Staatsregierung muss vorgeworfen werden, damit gegen die bestehende Gesetzeslage und die Verfassung des Freistaats Bayern zu verstoßen